29-01-2018, 14:57
Der Vaterschaftstest war der richtige Anfang. Das Problem entstand erst an dem Punkt, als die Unterstellung deiner Nichtvaterschafts-Kenntnis vom Richter akzeptiert wurde. Wenn das ohne Beweise passiert ist, kamen mehrere Problem zusammen: Unfähiger eigener Anwalt, parteiischer Richter. Dann muss dringend eine Revision erwogen werden, möglichst mit neuem Anwalt. Es bringt nichts, dann sparen zu wollen, denn der Unterhaltsturm der sich aufhäuft ist gigantisch.
Da die Betrügerin bereits mittels arglistiger Täuschung die Ehe geschlossen hat und das amtlich geworden ist, dann dürfen ihre Unterstellungen erst recht nicht als Begründung gelten. Ich kenne den Fall im Detail ja nicht, aber das klingt alles ziemlich irre, wenn trotzdem blosse Behauptungen zum Scheitern der Anfechtung führen. Etwas anderes gilt, wenn wirklich Nachweise vorgelegt wurden. Wenn du zum Beispiel mal jemand geschrieben hast, es sei ja nicht dein Kind, aber du würdest das so lassen. Und sie das vorlegen kann. Oder wenn es ganz eindeutige und offensichtliche Merkmale des Kindes gibt, so dass auch einem unbedarften Menschen klar ist, dass du nicht der genetische Vater sein kannst.
Wenn sowas trotzdem passiert, muss versucht werden, den Brunnen zu vergiften. Keinen Unterhalt zahlen und auch dafür sorgen, dass keiner gepfändet werden kann. Das ist hart für dich und Schulden laufen auf, aber das ist ein starkes und das einzige Argument für die Betrügerin, sich aus eigenem Antrieb an den echten Vater zu halten. Plötzlich hat sie selber ein (und wohl das Einzige) Argument, die Lüge zu beenden.
Die nächste Chance ergibt sich bei Volljährigkeit des Kindes, hat dann aber natürlich nicht mehr so weitreichende Unterhaltsfolgen für dich. Das Kind kann dann aus eigenem Recht die Vaterschaft anfechten. Weiss es denn um seine wahre Herkunft? Hat aber auch Nachteile für dich: Wirst du mal selbst im Alter unterhaltsberechtigt, wird es nicht mehr zu Zahlungen herangezogen, obwohl du 18 Jahren lang für den Wechselbalg geblecht, geblecht, geblecht hast. Du bist einfach immer auf der schlechteren Seite.
Da die Betrügerin bereits mittels arglistiger Täuschung die Ehe geschlossen hat und das amtlich geworden ist, dann dürfen ihre Unterstellungen erst recht nicht als Begründung gelten. Ich kenne den Fall im Detail ja nicht, aber das klingt alles ziemlich irre, wenn trotzdem blosse Behauptungen zum Scheitern der Anfechtung führen. Etwas anderes gilt, wenn wirklich Nachweise vorgelegt wurden. Wenn du zum Beispiel mal jemand geschrieben hast, es sei ja nicht dein Kind, aber du würdest das so lassen. Und sie das vorlegen kann. Oder wenn es ganz eindeutige und offensichtliche Merkmale des Kindes gibt, so dass auch einem unbedarften Menschen klar ist, dass du nicht der genetische Vater sein kannst.
Wenn sowas trotzdem passiert, muss versucht werden, den Brunnen zu vergiften. Keinen Unterhalt zahlen und auch dafür sorgen, dass keiner gepfändet werden kann. Das ist hart für dich und Schulden laufen auf, aber das ist ein starkes und das einzige Argument für die Betrügerin, sich aus eigenem Antrieb an den echten Vater zu halten. Plötzlich hat sie selber ein (und wohl das Einzige) Argument, die Lüge zu beenden.
Die nächste Chance ergibt sich bei Volljährigkeit des Kindes, hat dann aber natürlich nicht mehr so weitreichende Unterhaltsfolgen für dich. Das Kind kann dann aus eigenem Recht die Vaterschaft anfechten. Weiss es denn um seine wahre Herkunft? Hat aber auch Nachteile für dich: Wirst du mal selbst im Alter unterhaltsberechtigt, wird es nicht mehr zu Zahlungen herangezogen, obwohl du 18 Jahren lang für den Wechselbalg geblecht, geblecht, geblecht hast. Du bist einfach immer auf der schlechteren Seite.