10-02-2018, 13:21
Ab 14 muss auch das Kind zustimmen (§1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB), das Gericht will unter anderem dessen Meinung selbst hören. Ein mündlicher Termin ist zudem immer die Regel.
Einer Übertragung hätte ich nicht zugestimmt. Es gibt in diesem Alter höchstens noch ein, zwei sorgerechtsrelevante Entscheidungen, deswegen ist keine Übertragung zu rechtfertigen. Ausserdem würde ich denen niemals das Agument schenken: "Der Vater ist völlig desinteressiert an den Kindern, der hat sogar freiwillig das Sorgerecht abgegeben".
Nönö. Wer was will, soll das nur schön vor Gericht durchbringen und dann bitte mit Beschlussbegründung schriftlich. Freiwillig gibts überhaupt nix und Vergleich auch nicht.
Einer Übertragung hätte ich nicht zugestimmt. Es gibt in diesem Alter höchstens noch ein, zwei sorgerechtsrelevante Entscheidungen, deswegen ist keine Übertragung zu rechtfertigen. Ausserdem würde ich denen niemals das Agument schenken: "Der Vater ist völlig desinteressiert an den Kindern, der hat sogar freiwillig das Sorgerecht abgegeben".
Nönö. Wer was will, soll das nur schön vor Gericht durchbringen und dann bitte mit Beschlussbegründung schriftlich. Freiwillig gibts überhaupt nix und Vergleich auch nicht.