14-02-2018, 14:39
(14-02-2018, 13:12)nachfrage schrieb: Nun hatte ich nach Aufforderung im Juni (1,5J), meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Nach eineinhalb Jahren dürften die noch keine Auskunft fordern, ernst nach zwei Jahren. Tun sie es doch, kannst du auch die zwei Jahrensgrenze verweisen. Muss man Auskunft geben, weil schon zwei Jahre rum sind, dann gehört dazu auch der Steuerbescheid. Fordern sie den für 2015 weil du deine Steuer Ende 2016 gemacht hast, musst du den vorlegen.
Die Frage für den nachgeforderten Bescheid 2016 ist deutlich komplizierter wie es zunächst den Anschein hat. Hier gibt es das In-Prinzip und das Für-Prinzip, wie und wann Steuererstattungen oder Steuernachzahlung Einfluss auf das unterhaltsrelevante Einkommen haben und ensprechend für bestimmte Zeiträume nachgewiesen werden müssen.
(14-02-2018, 13:12)nachfrage schrieb: Oder hat es damit zu tun, das mein großes Kind demnächst 18 wird und das JA es einfach auf gut Glück versucht?
In diesem Fall nicht, denn es gibt ja noch ein kleineres Kind, so dass dir die Auskunftsforderei durch das Jugendamt so oder so noch eine Weile erhalten bleibt.