20-02-2018, 14:13
Ein höheres Einkommen führt in der Gegenwart und Zukunft zu höherem Unterhalt, nicht in der Vergangenheit.
Jede Einkommenserhöhung im Mangelfall füllt erst mal den fehlenden Unterhalt statt deinen eigenen Geldbeutel auf, egal welche Unterhaltsart. Und für jede Unterhaltsart gilt die Zweijahresfrist, siehe §1605 BGB. Den letzten Punkt verstehe ich nicht. Für jeden Gang vor Gericht kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Durchsetzung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man sich dagegen einfach nur mit einem Anwalt beraten will, kann man erstmal auf Beratungshilfe zurückgreifen, was natürlich auch diverse Voraussetzungen hat.
Jede Einkommenserhöhung im Mangelfall füllt erst mal den fehlenden Unterhalt statt deinen eigenen Geldbeutel auf, egal welche Unterhaltsart. Und für jede Unterhaltsart gilt die Zweijahresfrist, siehe §1605 BGB. Den letzten Punkt verstehe ich nicht. Für jeden Gang vor Gericht kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Durchsetzung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man sich dagegen einfach nur mit einem Anwalt beraten will, kann man erstmal auf Beratungshilfe zurückgreifen, was natürlich auch diverse Voraussetzungen hat.