22-02-2018, 15:47
Der Unterhalt muss zunächst mal dorthin überwiesen werden, wohin es der rechtskräftige Beschluss fordert.
Sollte der Beschluss eine Überweisung auf das Konto der Mutter fordern, wäre zu überlegen ob das angreifbar ist. Wurde es denn überhaupt von der Gegenseite beantragt? Beschlossen werden kann nur, was beantragt wurde.
Sollte der Beschluss eine Überweisung auf das Konto der Mutter fordern, wäre zu überlegen ob das angreifbar ist. Wurde es denn überhaupt von der Gegenseite beantragt? Beschlossen werden kann nur, was beantragt wurde.