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BGH 15.11.2017: Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen
#3
Das zwanghafte "Bäumchen wechsel dich" mit Kinder werfen von jeder Bettbekanntschaft gabs immer in der Damenwelt, aber erst unser sogenanntes Familienrecht macht daraus einen hochamtlichen Gerichtsvorgang über drei Instanzen weg, um eindeutige Lügen in ein Recht hineinzubiegen, das die Herkunft eines Menschen mit Füssen tritt.

Da zeigt sich auch wieder sehr klar, was diese Richter und das Recht dahinter eigentlich von den Kindern halten. Eine Lüge kurz nach der Geburt, die falsche Vaterschaftsanerkennung soll das Leben von Kind 3 bestimmen? Wie soll das denn in der Praxis laufen? Das Kind wird älter werden und schnell wissen, dass sein Vater der Ehemann der Mutter ist und die Geschwister von dem Mann stammen, der 14tägig besucht wird. Das wird Ärger und neue Risse auf allen Seiten geben. Am Ende wird ein gross gewordenes Kind stehen, das schliesslich auch ein Verfahren führt, um die Vaterschaft anzufechten gemäss §1600 Abs 1 Nr. 4 BGB.

Übrigens in jeder Hinsicht ein Paragraf für unerwartete Überraschungen mit Sofort- und Spätzündungen. Er gestattet auch Samenspenderkindern, ohne Einschränkungen die Vaterschaft anzufechten.
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RE: BGH 15.11.2017: Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen - von p__ - 23-02-2018, 11:51

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