06-03-2018, 09:23
Ein Grossteil der Gutachten basiert lediglich auf Akten und zumindest in der Schweiz ist es so, dass im 2-jährigen Trennungsverfahren keine Gutachten über Erziehungsfähigkeit und alle weiteren Kinderbelange von gerichtlicher Seite angeordnet werden. Die werden schon wissen "warum"......
Wer vor der Verhandlung beim Familiengericht kein Privatgutachten von einem renommierten Sachverständigen einreichen kann, dessen Chancen liegen bei knapp über/unter 0.
In den Akten vom Jugendamt und den Beobachtungen der Umgangsbegleitung stehen dann meisstens "schöne" Aussagen drin, die man nicht mehr wegbekommt.
Und im Gerichtsaal gilt: Never argue with the judge ;-)
Wer vor der Verhandlung beim Familiengericht kein Privatgutachten von einem renommierten Sachverständigen einreichen kann, dessen Chancen liegen bei knapp über/unter 0.
In den Akten vom Jugendamt und den Beobachtungen der Umgangsbegleitung stehen dann meisstens "schöne" Aussagen drin, die man nicht mehr wegbekommt.
Und im Gerichtsaal gilt: Never argue with the judge ;-)