07-03-2018, 14:27
Ich würde eine Gerichtsverhandlung provozieren/anstreben und gleich von Anfang an auf Verwirkung nach §1579 Abs.2 BGB gehen. Wenn die Ex schon einen neuen Stecher hat warum sollst du dann überhaupt Trennungsunterhalt zahlen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1