07-03-2018, 16:57
(07-03-2018, 15:35)p__ schrieb: Vermögensauskunft ist die Folge einer vollstreckbaren Forderung, die nicht bezahlt wurde. Meines Wissens ist das nicht an eine erneute Vorlage der Forderung gebunden. Das ist schon bei der Vollstreckbarmachung passiert.
@p
Das ist eine neue Summe. Wir reden hier von Unterhaltsrückständen. Ich kann mich ja sonst nicht bzgl. des Betrages verteidigen z.B. Verwirkung u.s.w
Bei der letzten Vermögensauskunft wurde versucht 7000 Euro zu vollstrecken...Jetzt sind es der unten genannte Betrag.
Kosten zu produzieren ist bei mir leider mittlerweile Staatsdoktrin !
