09-03-2018, 11:43
Man hat sich bei Gericht vereinbart, dass man gemeinsame Elterngespräche führt und solange soll das Kind dann bei der Mama bleiben.
Ebenso wurde eine Umgangsregelung gefunden.
Beide Eltern haben weiterhin Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht.
Nachdem die Mama nun einem Teil der Vereinbarung nicht nachkommt und keine gemeinsamen Elterngespräche führen möchte, kann doch dann der Papa sagen ich bin mit dem derzeitigen Aufenthaltsort des Kindes nicht mehr einverstanden und fühle mich daran auch nicht mehr gebunden und nehme das Kind mit nach Hause. Die Mama kann es ja jederzeit besuchen, wenn sie das möchte.
Was will man in so einem Fall denn machen ?
Jugendamt einschalten ? Polizei rufen ? Antrag bei Gericht ?
Wie gesagt beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Ebenso wurde eine Umgangsregelung gefunden.
Beide Eltern haben weiterhin Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht.
Nachdem die Mama nun einem Teil der Vereinbarung nicht nachkommt und keine gemeinsamen Elterngespräche führen möchte, kann doch dann der Papa sagen ich bin mit dem derzeitigen Aufenthaltsort des Kindes nicht mehr einverstanden und fühle mich daran auch nicht mehr gebunden und nehme das Kind mit nach Hause. Die Mama kann es ja jederzeit besuchen, wenn sie das möchte.
Was will man in so einem Fall denn machen ?
Jugendamt einschalten ? Polizei rufen ? Antrag bei Gericht ?
Wie gesagt beide Elternteile haben das Sorgerecht.