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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#10
Was hindert dich daran, dir ein anderes Konto bei einer anderen Bank zu suchen und dein altes aufzulösen? Damit machst du denen Arbeit, die müssen das neue Konto ermitteln, nochmals den Pfändungsauftrag in Gang setzen nebst Kosten und selbstverständlich richtest du das neue Konto mit Bescheinigung der Schuldnerberatungsstelle (erneut) als P-Konto ein. Die Bescheinigung der Schuldnerberatung zum P-Konto ist meines Wissens immer zwei Jahre gültig, heisst alle zwei Jahre wechselst du die Bank und lässt deine Ex nebst Kostenaufwand hinter dir herlaufen. Da wir uns in der EU befinden, spricht nichts dagegen auch mal über die Ländergrenzen hinweg solch ein Konto-Hopping zu vollziehen, dass macht die Pfändungsversuche noch etwas teurer und umständlicher  Big Grin
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von IPAD3000 - 12-03-2018, 04:20

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