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Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ??
#4
Ich habs in solchen Fällen immer recht einfach. Für mein Kind ist das Jugendamt Beistand, heisst ich kann bequem die KM ans JA verweisen, diese wären ja dank ihrer Einrichtung der Beistandschaft zur Wahrung der finanziellen Interessen des Kindes zuständig. Damit ist der Sonderbedarf regelmäßig dann kein Thema mehr.
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RE: Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ?? - von IPAD3000 - 12-03-2018, 04:28

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