19-03-2018, 15:32
Schau Dir mal den § 850 d zpo, Inso § 302 Abs.1 und § 170 StGB an...
Ich kann im Augenblick nicht leider nicht deutlicher werden...aber die Gesetze sagen es eigentlich.
Muss mich aber Korrigieren gilt auch für die die schon Vernichtet wurden...Gilt natürlich nur f. Unterhalt !
Ich kann im Augenblick nicht leider nicht deutlicher werden...aber die Gesetze sagen es eigentlich.
Muss mich aber Korrigieren gilt auch für die die schon Vernichtet wurden...Gilt natürlich nur f. Unterhalt !