21-03-2018, 13:08
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotk...10013.html
Teil 2. Notargebühren, Vorbemerkung 2: Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und (...) sind gebührenfrei.
Welche Beurkundungen sind also gemeint? Verwiesen wird auf § 67 Abs. 1 Beurkundungsgesetz und das zählt auf:
§ 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung
(1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Teil 2. Notargebühren, Vorbemerkung 2: Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und (...) sind gebührenfrei.
Welche Beurkundungen sind also gemeint? Verwiesen wird auf § 67 Abs. 1 Beurkundungsgesetz und das zählt auf:
§ 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung
(1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.