23-03-2018, 06:04
Wenn die Bank nicht die Forderung verkauft hat - was ich nicht glaube - dann hast Du keine Verpflichtung gegenüber der Ex-Schwiegermutter.
Du warst doch dagegen, also hast Du kein Privatdarlehen aufgenommen. Auch die Angaben zum Trennungsunterhalt bestätigen das.
Das ganze löst sich später über den Zugewinn auf, wenn bei Dir das Auto bewertet wird. Da spielt aber noch Anfangsvermögen mit rein ....
Bei den Zahlen - und wenn dann noch Fahrtkosten hinzukommen - bist Du eh an der Grenze des pfändbaren Betrages - da kannst Du im Falle von Zugewinnausgleich mit Insolvenz drohen. Der Schwiegermutter bleibt der Schnabel so oder so leer!
Maßgebend für Zugewinnausgleich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages - das geht frühestens nach 9 Monaten nach Trennung.
Du warst doch dagegen, also hast Du kein Privatdarlehen aufgenommen. Auch die Angaben zum Trennungsunterhalt bestätigen das.
Das ganze löst sich später über den Zugewinn auf, wenn bei Dir das Auto bewertet wird. Da spielt aber noch Anfangsvermögen mit rein ....
Bei den Zahlen - und wenn dann noch Fahrtkosten hinzukommen - bist Du eh an der Grenze des pfändbaren Betrages - da kannst Du im Falle von Zugewinnausgleich mit Insolvenz drohen. Der Schwiegermutter bleibt der Schnabel so oder so leer!
Maßgebend für Zugewinnausgleich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages - das geht frühestens nach 9 Monaten nach Trennung.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)