26-03-2018, 14:30
Das war keine Samenspende, sondern bewusste und planvolle Zeugung eines bzw. mehrerer Kinder mit dem kleinen und rechtlich völlig irrelevanten Detail, dass der Schniedel im heissen Moment nicht direkt am Muttermund war. "Samenspende" bedeutet im Sprachgebrauch aber eine heterologe oder donogene Insemination, künstliche Befruchtung. Da kann die Mutter sich gar nicht an den Spender wenden. Erst sehr viel später das Kind.
Was jetzt passiert ist, war logisch, ist rechtlich nicht anzugreifen, war zu erwarten und praktisch zwangsläufig. Jeder Sozialleistungsbezug führt zum Rückgriff, die Folgen sind allgemein bekannt. Das dürfte dich kaum überrascht haben, es kam wie es kommen musste. Und exakt so lief es auch in deinem Fall.
Die Motivation ist das millionenfach angewendete Recht, das übergegangene Ansprüche eintreibt. Und die Motivation für dieses Recht ist es, Sozialleistungen des Staats zu sparen. Das sollte nicht überraschen, so ist das ausnahmslos überall auf der Welt, wo es Sozialleistungen gibt. Danach wird nach Schema F vorgegangen: Titel erzwingen, Vollstreckungsversuche, Strafanzeige, bei zweckloser Vollstreckung die Vermögensauskunft erzwingen.
Uneintreibbarkeit des Geldes blockiert natürlich nicht die Versuche, es trotzdem zu tun. Das wird auch nicht aufhören, Du könntest ja mal zu Geld kommen. Vielleicht mal eine Erbschaft. Vielleicht fährt dir mal jemand das Bein ab und du kassierst ein hohes Schmerzensgeld. Vielleicht, vielleicht.
Aber so wie ich deine Geschichte sehe, hast du dich schon sehr früh mittels der Taktik "arm bleiben" in eine kaum angreifbare Position gesetzt. Also ist es eigentlich egal, was du jetzt machst. Die Vermögensauskunft kannst du auch abgeben, spielt keine Rolle. In ein paar Jahren wird sie wahrscheinlich sowieso abgeschafft, von dir sind längst viel mehr Daten verfügbar wie du selbst vorzeigen kannst und die Behördenauskünfte werden ständig erweitert. Da erübrigen sich direkte Fragen an den Delinquenten. Liegt schon alles vor.
Was jetzt passiert ist, war logisch, ist rechtlich nicht anzugreifen, war zu erwarten und praktisch zwangsläufig. Jeder Sozialleistungsbezug führt zum Rückgriff, die Folgen sind allgemein bekannt. Das dürfte dich kaum überrascht haben, es kam wie es kommen musste. Und exakt so lief es auch in deinem Fall.
Zitat:Was ich jedoch nicht verstehe, ist dieses sture festhalten an einem deutlich erkennbar aussichtslosen Unterfangen, bei dem das Kosten-Nutzen-Verhältnis wohl selbst dann nicht stimmen würde, wenn alle deutschen Richter zum Mindestlohn arbeiten würden. Mein Eindruck ist, es geht hier einfach nur um Schikane, um das überholte Verständnis aufrecht zu erhalten
Die Motivation ist das millionenfach angewendete Recht, das übergegangene Ansprüche eintreibt. Und die Motivation für dieses Recht ist es, Sozialleistungen des Staats zu sparen. Das sollte nicht überraschen, so ist das ausnahmslos überall auf der Welt, wo es Sozialleistungen gibt. Danach wird nach Schema F vorgegangen: Titel erzwingen, Vollstreckungsversuche, Strafanzeige, bei zweckloser Vollstreckung die Vermögensauskunft erzwingen.
Uneintreibbarkeit des Geldes blockiert natürlich nicht die Versuche, es trotzdem zu tun. Das wird auch nicht aufhören, Du könntest ja mal zu Geld kommen. Vielleicht mal eine Erbschaft. Vielleicht fährt dir mal jemand das Bein ab und du kassierst ein hohes Schmerzensgeld. Vielleicht, vielleicht.
Aber so wie ich deine Geschichte sehe, hast du dich schon sehr früh mittels der Taktik "arm bleiben" in eine kaum angreifbare Position gesetzt. Also ist es eigentlich egal, was du jetzt machst. Die Vermögensauskunft kannst du auch abgeben, spielt keine Rolle. In ein paar Jahren wird sie wahrscheinlich sowieso abgeschafft, von dir sind längst viel mehr Daten verfügbar wie du selbst vorzeigen kannst und die Behördenauskünfte werden ständig erweitert. Da erübrigen sich direkte Fragen an den Delinquenten. Liegt schon alles vor.