28-03-2018, 08:31
(28-03-2018, 08:22)Liebeskasper schrieb: Und was mache ich ALLEINE mit 4 jährigen dem deutschen Kind ?
Ist das deine grösste Sorge?
Zum Scheidungsrecht: wenn nach österreichischem Recht geschieden werden sollte, dann gilt noch das Schuldprinzip. Da dich deine Ehefrau belogen und betrogen hat ob der Kindschaftsverhältnisse, sollte das kein Problem sein - ich würde sicherheitshalber noch mit einem Anwalt vor Ort reden.
Wenn deine Frau schuldhaft von dir geschieden werden sollte, verliert sie das Aufenthaltsrecht in Österreich, und ihr Sohn wahrscheinlich ebenfalls. Google mal unter "mannermagazin / Dinos Blog / eine hochwertige Scheidung nach österreichischem Recht".
Bibel, Jesus Sirach 8.1