29-03-2018, 15:17
(27-03-2018, 10:32)p__ schrieb: Wie sollens die Behörden anders machen? Mit den Akten in einem unbeobachteten Moment den Kamin von Schloss Bellevue anheizen und alles vergessen?
Eigentlich eine schöne Vorstellung...
Aber im Ernst: die Haushaltsordnungen diverser Bundesländer schreiben vor, was in so einem Fall zu tun ist:
Sofern die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum erwartbaren Erfolg stehen ist die Forderung niederzuschlagen bzw. wenn die Einziehung für den Schuldner eine besondere Härte darstellen würde, ist die Forderung zu erlassen.
In der Realität legen die aber schon für sich selbst fest, was eine besondere Härte wäre und das im Zweifel auch erst, wenn diese tatsächlich eingetreten ist. Und was das Kosten-Nutzen-Verhältnis betrifft, gibt es da wahrscheinlich auch eine ganz eigene Interpretation davon.