31-03-2018, 17:11
Willkommen, wenn auch der Anlass bitter ist. Übrigens liegt statistisch der Höchstpunkt des Trennungsrisikos etwa ein Jahr nach Geburt des Kindes. Da ist das Anpassungsversagen durchd ie veränderte Situation mit dem Kind am offensichtlichsten.
Dein unterhaltshöhenbestimmendes Einkommen wird durch einen Richter ausgewürfelt werden, wenn ihr Eltern euch nicht einigt. Inwieweit Einkommen als von Zeit und Höhe nach als untypisch und nicht relevant gewertet wird, ist reinstes Richterrecht, für das keinerlei konkrete Vorschriften existieren. Die Unterhaltsleitlinien sind darauf nicht anwendbar, du wirst verhandeln müssen und schliesslich wird ein Richter je nach Gemütslage entscheiden. In deinem Fall ist es auch sehr wichtig, sofort zu einem Anwalt zu gehen, musst du sowieso wegen Anwaltspflicht im gesamten Unterhaltsrecht und der Scheidung natürlich auch.
Was ist mit dem Kind? Hat deine Ex das Kind unwidersprochen eingepackt und mitgenommen?
Dein unterhaltshöhenbestimmendes Einkommen wird durch einen Richter ausgewürfelt werden, wenn ihr Eltern euch nicht einigt. Inwieweit Einkommen als von Zeit und Höhe nach als untypisch und nicht relevant gewertet wird, ist reinstes Richterrecht, für das keinerlei konkrete Vorschriften existieren. Die Unterhaltsleitlinien sind darauf nicht anwendbar, du wirst verhandeln müssen und schliesslich wird ein Richter je nach Gemütslage entscheiden. In deinem Fall ist es auch sehr wichtig, sofort zu einem Anwalt zu gehen, musst du sowieso wegen Anwaltspflicht im gesamten Unterhaltsrecht und der Scheidung natürlich auch.
Was ist mit dem Kind? Hat deine Ex das Kind unwidersprochen eingepackt und mitgenommen?