Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
#4
Ein Intervall gibts da schon, die Obergrenze für Auswürfeln ist natürlich dein Einkommen ohne Elternzeit. Es ist einfach so, das ein Richter dies problemos begründen könnte, so wie auch andere Rechnungen.

Du bist kindesunterhaltspflichtig und unterliegst gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, "habe keinen Job für das nächste halbe Jahr" gilt nicht. Du musst dir für den Rest der aus dem Leim gegangenen Elternzeit eben eine Tätigkeit suchen, wird man dir sagen. Bis dein Hauptjob wieder frei ist. Tust du das nicht, wird man dir fiktives Einkommen zurechnen. Als besondere Gnade wird man dir vielleicht offerieren, für die restlichen Elternzeit-Monate auf eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu kommen wie nach früherem Einkommenen berechnet, anschliessend aber volle Kanne.

Zitat:Ja, meine Frau hat gegen meinen Willen unser Kind (8 Monate) mitgenommen! Hat diese Tatsache irgend welche Auswirkungen auf den Unterhalt?

Die Frage zielte darauf, wie fixiert das ist. Auch Kleinkinder können gemeinsam betreut werden, ein Wechsel- oder Nestmodell würde alles ändern. Und es hätte auch sein können, dass du die Kindesentziehung nicht akzeptierst, dass bereits Verfahren laufen, dass du versuchst das Kind zu halten. Ausderdem ist die gesamte Hintergrundgeschichte wichtig, die Väter wissen meist gar nicht aus welchen Details und Elementen sich etwas ergeben kann. Also erst mal die ganze Story bringen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? - von p__ - 01-04-2018, 09:31

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. Grant79 13 2.347 21-06-2024, 13:38
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
  JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis Absurdistan 143 154.271 20-11-2015, 20:48
Letzter Beitrag: Absurdistan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste