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Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
#5
Du hättest gleich den Schalter auf Wechselmodell oder Residenzmodell (Kind bei Dir) umlegen können - jetzt wohl zu spät.

Wenn Du zügig eine neue Anstellung nachweisen kannst, werden vermutlich die aktuellen Gehaltsdaten zugrunde gelegt und nicht der Durchschnitt aus der Selbständigkeit - war bei mir damals jedenfalls so.

Wie @p schon festgestellt hat : kann Richter so sehen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? - von CheGuevara - 01-04-2018, 11:32

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