04-04-2018, 18:36
Ja, das OLG hatte die ABR-Entscheidung zusätzlich damit begründet, dass diese dem Willen des Kindes mehr entspricht, da es etwas länger bei der Mutter bleiben wolle. Mit dem ursprünglichen ABR-Antrag der Mutter, der gegen das "schlimme" Wechselmodell gerichtet war, hatte dies zwar nix zu tun, aber dies war nun mal so. Der Zeitpunkt scheint vom Alter her etwas früh, aber von der Gesamtsituation (Freunde, Hobby) aus gesehen, spricht einiges dafür.