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Kurze Frage wegen Eg-Unterhalt/Zugewinn
#3
Den Scheidungsantrag stellst nicht Du zu sondern das Gericht. Zugestellt ist auch erst dann, wenn die Zustellung bestätigt ist. So taggenau ist es nicht steuerbar.
Wie willst Du der Behauptung begegnen, dass die Zahlung gerechtfertigt höherer Unterhalt für diesen Monat war?
Und dann der Forderung, immer so hohen Unterhalt zu zahlen, da Du ja offensichtlich dazu in der Lage bist?

Den Faden kann man weiter spinnen, aber nicht nur zu Deinen Gunsten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Kurze Frage wegen Eg-Unterhalt/Zugewinn - von karlma - 06-04-2018, 16:53

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