06-04-2018, 21:53
(06-04-2018, 21:12)Maestro schrieb: Erstens: Zugewinn fällt aufs Haus an.
Zweitens: Falls ich als Unterhaltszahler ausfalle oder in den Streik trete, befürchte ich Zwangshypotheken oder Zwangsversteigerung des Hauses.
Lass erstmal kalkulieren, wie gross der Zugewinn wegen dem Haus überhaupt sein wird. In den Zugewinn fällt nur die Wertsteigerung, nicht der absolute Immobilienwert.
Dass die sich an der Immobilie vergreifen, wenn du nichts zahlst, ist natürlich klar. Das tut jeder Gläubiger, wenn er einen Vorteil für sich dabei sieht und wenn die leichteren Konten- und Gehaltspfändungen nichts brachten. Die Immobilie steht da weiter hinten in der Reihe, aber sie steht da ziemlich offen angreifbar da.
Zitat:Mir berichteten einige, sie hätten ihre Immobilie heimlich auf eine andere Person übertragen.
Wie soll das laufen? Die Ex weiss doch, dass dir ein Haus gehört hat. Und dann kommst du plötzlich und rufst: Ätschebätsch, ich ja gar kein Haus. Das haben Aliens auf den Mars gestrahlt.
Du begehst eine illoyale Vermögensminderung. Grundstücksschenkungen haben eine zehnjährige Verjährungsfrist, es nutzt nichts jetzt noch etwas zu übertragen. Und an wen du verschenkt hast, ist natülich sehr leicht herauszubekommen, steht beim Grundbuchamt. Diese uralten Schuldnertricks wurden schon 1871 reichsweit beseitigt.