06-04-2018, 21:53
Deine Ausgangslage ist dürftig. Paulianische Anfechtungsklage ist da das Mittel der Wahl.
Macht mein Kollege regelmässig im Bereich Konkursrecht und ziemlich erfolgreich. Und vorsorglich würde ich als Vertreter deiner Ex schonmal eine hübsche Grundbuchsperre verfügen lassen. Ansonsten käme mir noch spontan in den Sinn, dass dein Papi ja aufgrund einer Demenz garnicht in der Lage war die Folgen des Kauf-Vertrages zu überblicken. Der Vertrag wäre also möglicherweise nichtig. Alles schwierig, zumal ältere Leute in solchen Fragen im Regelfall nicht konsequent mitmachen. Alte Schule eben und nicht zu Eurem Vorteil.
Macht mein Kollege regelmässig im Bereich Konkursrecht und ziemlich erfolgreich. Und vorsorglich würde ich als Vertreter deiner Ex schonmal eine hübsche Grundbuchsperre verfügen lassen. Ansonsten käme mir noch spontan in den Sinn, dass dein Papi ja aufgrund einer Demenz garnicht in der Lage war die Folgen des Kauf-Vertrages zu überblicken. Der Vertrag wäre also möglicherweise nichtig. Alles schwierig, zumal ältere Leute in solchen Fragen im Regelfall nicht konsequent mitmachen. Alte Schule eben und nicht zu Eurem Vorteil.