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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#7
(08-04-2018, 16:04)Flo schrieb: Selbstverständlich lässt sich eine Scheidungsfolgevereinbarung ändern. Du musst die einzelnen Punkte angehen, die geändert werden sollen. Es kann sogar sein, dass eine komplette Neuberechnung erfolgt. Einseitiger Druck, Drohungen, bis dato nicht geflossen Zahlungen, zu niedrig angesetzte Werte, etc. sind  natürlich auch Argumente. Meines Erachtens sollte zwischen euch eine materielle und monetäre Gerechtigkeit hergestellt werden, insbesondere, da Ihr euch alles zusammen erarbeitet habt.

Schau mal hier http://www.fachanwalt-gebauer.de/Leistun...index.html

In Bezug auf die Kinder legst du ihm ja keine Steine in den Weg oder?

Auch wenn es vielleicht ein wenig unfreundlich klingen mag: Verträge sind einzuhalten! Das ist allgemein üblicher Rechtsgrundsatz in diesem Land. Wer Verträge abschliesst, um sie nachher zu brechen, handelt kriminell und verantwortungslos.

Und noch eine Frage drängt sich mir bei dieser Geschichte auf: sind Frauen überhaupt mündig, erwachsen und voll zurechnungsfähig? Wenn ich hier lese: "ich wusste nicht was ich tat.." - keinem Mann würde man so eine Argumentation abkaufen. Ein Mann würde vor Gericht vom Richter mit der zusammengerollten Scheidungsfolgenvereinbarung geohrfeigt werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Mercedes_AMG - 10-04-2018, 05:59

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