08-04-2018, 22:41
Erstmal den Zugewinn berechnen. Das machst du am besten selber für Dich und auch für die Ex, damit Du Klarheit bekommst.
Ko: Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe bestimmen für Ehemann und Ehefrau getrennt Aktiv- abzüglich Passivermögen
Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Ist das Anfangsvermögen negativ (Schulden) wird es für den jeweiligen Ehepartner auf Null gesetzt.
Kn: Endvermögen zum Ende der Ehe (Datum Scheidungsantrag Stichtag) wieder bestimmen für Ehemann und Ehefrau getrennt Aktiv- abzüglich Passivermögen
Das Haus gehört dann schon einmal zum Anfangsvermögen und das ist gut, weil beim Zugewinnausgleich nur der Zuwachs während der Ehezeit betrachtet wird.
Jetzt wird das Anfangsvermögen noch mit dem jährlichen Index der Preissteigerungsrate für den Zeitraum der Ehezeit indexiert.
Und nun wird der Vergleich angestellt:
Ehemann Kn - Ko(indexiert) = Zuwachs Ehemann. Sofern Kn < Ko wird der Zuwachs negativ und mit Null bewertet
Ehefrau Kn - Ko(indexiert) = Zuwachs Ehefrau. Sofern Kn < Ko wird der Zuwachs negativ und mit Null bewertet
Nun wird geschaut, wer den höheren Zuwachs hatte und dann die halbe Differenz zwischen den Zuwächsen demjenigen mit dem geringeren Zuwachs zugesprochen.
Hier sieht man auch sehr schön, daß derjenige, der während der Ehe sparsam war und Geld nicht ausgegeben hat für seine Sparsamkeit grundsätzlich bestraft, während der Verschwender auch noch belohnt wird.
Grundsätzlich verjähren Zugewinnausgleichansprüche drei Jahre nach der Scheidung.
Ich habe mir damals, als dass bei mir anlag ein Tabellenkalkulationsprogramm dafür genommen und viele Manntage damit verbracht, die Zahlen hin- und herzurechnen und bin gut weggekommen. Daher kann ich nur empfehlen, hier unbedingt der Sache auf den Grund zu gehen. Es geht auch dort um sehr viel Geld, daß Du besser behälst, als eine verwirrte Ex damit aufzumunitionieren, die das dann wieder gegen Dich einsetzt.
Sofern der Stichtag für das Endvermögen noch nicht erreicht ist, kann die Aufnahme eines am Haus besicherten (Immobilien)kredites den Nettowert des Hauses drücken. Das Geld hast Du dann offiziell z.B. bei einer gold digger thai beim Versuch Deine Trennungstraumatisierung zu mildern durchgebracht. Allerdings ist zu beachten, daß dies bei reinen Immokrediten eher nicht geht, da deren Verwendung nachgewiesen werden muss.
Einfacher ist es, dem Haus ein paar Mängel zuzuschreiben und so im Wert zu drücken. Frech sein lohnt sich hier. Die Ex muss Deinen ermittelten Wert erstmal fressen und könnte nur durch ein SV-Gutachten dagegenhalten. Das kostet locker ein paar tausend Euro und die müßte sie erstmal vorschiessen.
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde, hat in solch einer Situation jemand mal einen Verkauf an eine vertrauenswürdige Person zum Symbolpreis z.B. von einem Euro durchgezogen, inkl. Grundbuchvollzug?
Ko: Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe bestimmen für Ehemann und Ehefrau getrennt Aktiv- abzüglich Passivermögen
Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Ist das Anfangsvermögen negativ (Schulden) wird es für den jeweiligen Ehepartner auf Null gesetzt.
Kn: Endvermögen zum Ende der Ehe (Datum Scheidungsantrag Stichtag) wieder bestimmen für Ehemann und Ehefrau getrennt Aktiv- abzüglich Passivermögen
Das Haus gehört dann schon einmal zum Anfangsvermögen und das ist gut, weil beim Zugewinnausgleich nur der Zuwachs während der Ehezeit betrachtet wird.
Jetzt wird das Anfangsvermögen noch mit dem jährlichen Index der Preissteigerungsrate für den Zeitraum der Ehezeit indexiert.
Und nun wird der Vergleich angestellt:
Ehemann Kn - Ko(indexiert) = Zuwachs Ehemann. Sofern Kn < Ko wird der Zuwachs negativ und mit Null bewertet
Ehefrau Kn - Ko(indexiert) = Zuwachs Ehefrau. Sofern Kn < Ko wird der Zuwachs negativ und mit Null bewertet
Nun wird geschaut, wer den höheren Zuwachs hatte und dann die halbe Differenz zwischen den Zuwächsen demjenigen mit dem geringeren Zuwachs zugesprochen.
Hier sieht man auch sehr schön, daß derjenige, der während der Ehe sparsam war und Geld nicht ausgegeben hat für seine Sparsamkeit grundsätzlich bestraft, während der Verschwender auch noch belohnt wird.
Grundsätzlich verjähren Zugewinnausgleichansprüche drei Jahre nach der Scheidung.
Ich habe mir damals, als dass bei mir anlag ein Tabellenkalkulationsprogramm dafür genommen und viele Manntage damit verbracht, die Zahlen hin- und herzurechnen und bin gut weggekommen. Daher kann ich nur empfehlen, hier unbedingt der Sache auf den Grund zu gehen. Es geht auch dort um sehr viel Geld, daß Du besser behälst, als eine verwirrte Ex damit aufzumunitionieren, die das dann wieder gegen Dich einsetzt.
Sofern der Stichtag für das Endvermögen noch nicht erreicht ist, kann die Aufnahme eines am Haus besicherten (Immobilien)kredites den Nettowert des Hauses drücken. Das Geld hast Du dann offiziell z.B. bei einer gold digger thai beim Versuch Deine Trennungstraumatisierung zu mildern durchgebracht. Allerdings ist zu beachten, daß dies bei reinen Immokrediten eher nicht geht, da deren Verwendung nachgewiesen werden muss.
Einfacher ist es, dem Haus ein paar Mängel zuzuschreiben und so im Wert zu drücken. Frech sein lohnt sich hier. Die Ex muss Deinen ermittelten Wert erstmal fressen und könnte nur durch ein SV-Gutachten dagegenhalten. Das kostet locker ein paar tausend Euro und die müßte sie erstmal vorschiessen.
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde, hat in solch einer Situation jemand mal einen Verkauf an eine vertrauenswürdige Person zum Symbolpreis z.B. von einem Euro durchgezogen, inkl. Grundbuchvollzug?