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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#19
(09-04-2018, 06:17)Marina schrieb: Ich hab kein Zeit für Spielchen, brauch kein Aufmerksamkeit im Sinne durch hier Was vorzuspielen,
In meinem Fall ist leider alles so wie geschildert und die Kinder sind nunmal da, aber die beiden lasse ich raus, wie bereits geschrieben, die sollen selber entscheiden.
Also drücke mich bitte nicht in ein Kästchen und regt euch irgendwo anders ab wenn ihr dermaßen frustriert seid: ICH kann dafür Nichts!
Bitte nur um Rat!

Ich nehme an (mangels anderer Informationen), dass die Scheidungsfolgenvereinbarung als juristischer Vergleich geschlossen wurde und entsprechend beurkundet ist. Solch ein Vertrag ist, aus gutem Grund, nur sehr sehr schwer anzugreifen.

Möglicherweise kannst du einem Gericht darlegen, dass du damals, als du den Vertrag unterzeichnet hast, nicht zurechnungsfähig warst. Am Besten mit einem entsprechenden ärztlichen Attest. Allerdings - wenn ich dein ExMann wäre, würde ich dir in so einem Fall sofort das Sorgerecht für die Kinder entziehen lassen. Kann ja nicht sein, dass eine nicht zurechnungsfähige Person für zwei Kinder die Verantwortung trägt.

Weiters wissen wir nicht und können nur mutmassen, inwieweit diese Scheidungsfolgenvereinbarung eine materielle Komponente enthält - ich gehe mal davon aus, dass die Überlassung eines Ladengeschäfts eine solche Kompensation darstellen soll. Somit sind eigentlch finanzielle Forderungen für die Zukunft ausgeschlossen. Es gibt da ein Hintertürchen, aber eigentlich will ich das hier nicht nennen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Austriake - 09-04-2018, 09:44
RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Mercedes_AMG - 10-04-2018, 05:59

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