10-04-2018, 19:07
(10-04-2018, 18:53)chrikem schrieb: Kann man eigentlich auch als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht eine Beistandsschaft beim Jugendamt erwirken?
Wenn das Kind mehr wie 50% bei dir ist. Anzeigen wegen Beleidigung kannst du dir sparen, lohnt die Mühe nicht und dokumentiert nur euer Zerwürfnis. Dazu unten mehr.
Zitat:Mus ich sie nochmals schriftlich auffordern, mir und meiner Wohnung fernzubleiben?
Du kannst das Betreten von Bereichen verbieten, in denen du Hausrecht hast. Das solltest du ihr durch deinen Anwalt mitteilen. Eine Unterlassung, in deine Nähe zu kommen kannst du nicht unbegründet verlangen, zum Beispiel wenn du dich auf einem öffentlichen Weg bewegst und sie spricht dich an. Dafür musst du immer übers Gericht gehen und begründen, § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
Zitat:Kann ich ein Recht auf eine Mediation durchsetzen?
Nein, so etwas gibt es nicht. Nur freiwillig. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, gilt der übliche Weg: Jugendamt bitten zu vermitteln, dann Gericht und Antrag nach §1628 BGB. Ein "alles verweigert" ist schwierig beim Wechselmodell. Mitwirkung und Kommunikation zu verlangen kann dabei nach hinten losgehen, damit dokumentiert man dass diese Dinge nicht da sind und liefert eine Vorlage zur Beendigung des Wechselmodells.
Das Gericht sucht dabei nicht nach einem schuldigen Elternteil, sondern diagnostiziert einfach eine schlechte Situation fürs Kind und sagt "wenn es ganz bei XY wohnt, ist es besser".