10-04-2018, 20:35
Hast du den verlinkten Thread tatsächlich gelesen? Im zweiten Beitrag steht:
"Du musst eine Gehaltserhöhung nicht sofort angeben, aber wenn du im Rahmen der regelmässigen Auskunftsforderungen (=alle zwei Jahre) gefragt wirst, musst du sie angeben und der Unterhalt könnte dann steigen. Kriegt der Unterhaltsberechtigte schon vorher Wind von deinem Geldsegen, kann er unter Umständen schon vor den zwei Jahren Auskunft und Neuberechnung erzwingen."
"Du musst eine Gehaltserhöhung nicht sofort angeben, aber wenn du im Rahmen der regelmässigen Auskunftsforderungen (=alle zwei Jahre) gefragt wirst, musst du sie angeben und der Unterhalt könnte dann steigen. Kriegt der Unterhaltsberechtigte schon vorher Wind von deinem Geldsegen, kann er unter Umständen schon vor den zwei Jahren Auskunft und Neuberechnung erzwingen."