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Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit?
#1
Hallo Leidensgenossen,

ich wollte hier mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung bezüglich Elterngeld bei getrennt lebenden Eltern gemacht hat? Laut Bundesministerium für Familie (www.familien-wegweiser.de) gilt folgendes:

Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Damit in beiden Haushalten eine häusliche Gemeinschaft besteht, muss sich das Kind zu mindestens circa 30 Prozent bei einem der Elternteile aufhalten.

Meine Fragen wären:

- Hattet Ihr Probleme das Elterngeld zu beantragen wenn das Kind bei der Mutter gemeldet war?

- Wie soll/kann/muss man die 30% Aufenthalt des Kindes nachweisen? Gibt es da Probleme wenn es eine Woche mal "nur" 25% waren?


Gruß
Thomas
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? - von ThomasM - 18-04-2018, 22:19

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