22-04-2018, 13:08
Ich kann nur sagen, dass im Rahmen von Forderungsaufstellungen seitens des Jugendamtes, welches ja oftmals wegen bestehender Beistandschaften Forderungen geltend macht, nie Zinsen ausgewiesen werden. So zumindest bei meinen Schuldnern.
Titulierte Zinsen unterliegen der 30-jährigen Verjährungsfrist, genauso wie die Hauptforderung. Zukünftig entstehende Zinsen unterliegen dieser aber nicht, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. So zumindest bei "normalen Forderungen", außer bei gekündigten Bankkrediten.
Insofern ist wohl auch Deine Aussage @Arminius, richtig.
Titulierte Zinsen unterliegen der 30-jährigen Verjährungsfrist, genauso wie die Hauptforderung. Zukünftig entstehende Zinsen unterliegen dieser aber nicht, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. So zumindest bei "normalen Forderungen", außer bei gekündigten Bankkrediten.
Insofern ist wohl auch Deine Aussage @Arminius, richtig.