22-04-2018, 15:43
(22-04-2018, 14:54)p__ schrieb: Vielleicht ist es nur so, dass die Zinsen sehr wohl geltend gemacht werden, es aber aus Gebührengründen sinnvoller für den Gläubiger ist, erst die nackten Schulden zu vollstrecken und dann erst die Zinsen separat geltend zu machen. Bekommt der nicht mal die Altschulden durch Pfändung, kann er sich die Gebühren und Versuche für die Zinsen sparen.
Nach deiner Ausführung (für mich auch Nachvollziehbar) kann Sie die Zinsen aber nicht geltend machen bei den Vollstreckungstätigkeiten...
Zumindest nicht mit der Hauptforderung...