24-04-2018, 16:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2018, 16:03 von Absurdistan.)
meine ist 2 Wochen ausgezogen vor Beginn der Elternzeit. Alles beantragt gewesen. Kind wurde gleich nächsten Tag umgemeldet. Dann kam Post vom Amt das Elternzeit nicht geht weil Kind nicht bei mir gemeldet ist.
Aber, ich würde es probieren
Hier, was bei Unterhaltsvorschuss geht, geht vielleicht auch bei Elterngeld.
Elterngeld ist übrigens Einkommen und kann aufgestockt werden.
Urteil VG Berlin 21. Kammer 21 K 111.16 vom 27.09.2016 zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss:
"Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."
Aber, ich würde es probieren
Hier, was bei Unterhaltsvorschuss geht, geht vielleicht auch bei Elterngeld.
Elterngeld ist übrigens Einkommen und kann aufgestockt werden.
Urteil VG Berlin 21. Kammer 21 K 111.16 vom 27.09.2016 zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss:
"Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."