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Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW?
#2
Lasse es anders formulieren:

Diese Erklärung gilt aufschiebend bedingt ... .

Ansonsten hast Du das Problem, dass Ex soweit aus der Haftung draußen wäre, als dass die Bank nicht mehr halbe halbe vorgehen müsste. (Meine unmaßgebliche Meinung)

Wenn Du dazu eine zuverlässige Einschätzung "kaufen" willst, kann ich Dir einen Anwalt aus Erfurt nennen. Dann bitte PN.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW? - von CheGuevara - 25-04-2018, 20:23

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