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Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW?
#3
(25-04-2018, 20:23)CheGuevara schrieb: Ansonsten hast Du das Problem, dass Ex soweit aus der Haftung draußen wäre, als dass die Bank nicht mehr halbe halbe vorgehen müsste.
Die Bank muss so oder so nicht nicht halbe-halbe vorgehen. Ihr haftet gesamtschuldnerisch, weshalb sich die Bank an den Schuldner ihrer Wahl richten kann.

Da es in dem Schreiben um die "künftige" alleinige Darlehensposition geht, sehe ich das eher unkritisch.
Hast Du die Bank um eine klarstellende Ergänzung gebeten ?

Eine Unterschrift wegen alleiniger Haftung habe ich seinerzeit auch im Vorwege geleistet.
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RE: Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW? - von united - 26-04-2018, 07:37

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