26-04-2018, 11:11
Deine Begründung (großer Betreuungsanteil) ist jedenfalls schlüssiger, als die von dem Vater, der es hier versucht hat:
https://community.beck.de/2011/06/14/mei...g-bekommen
In dem Verfahren war man der Meinung, daß der Vater keine Klagebefugnis hat. Daß Unterhaltsansprüche auf den Sozialleistungsträger übergehen, wäre ein
Rechtsgeschäft, daß den Vater gar nicht direkt beträfe. Der Kläger ist durch die Bewilligung von Leistungen an seine Kinder rechtlich nicht unmittelbar betroffen.
Dann meinte der Vater noch, die Zahlung von UVG wäre verfassungswidrig. Das hat ihm natürlich keiner abgenommen.
https://community.beck.de/2011/06/14/mei...g-bekommen
In dem Verfahren war man der Meinung, daß der Vater keine Klagebefugnis hat. Daß Unterhaltsansprüche auf den Sozialleistungsträger übergehen, wäre ein
Rechtsgeschäft, daß den Vater gar nicht direkt beträfe. Der Kläger ist durch die Bewilligung von Leistungen an seine Kinder rechtlich nicht unmittelbar betroffen.
Dann meinte der Vater noch, die Zahlung von UVG wäre verfassungswidrig. Das hat ihm natürlich keiner abgenommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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