08-05-2018, 21:52
(05-05-2018, 22:45)Milchbar schrieb:(05-05-2018, 22:04)Gast1969 schrieb: ++++++++++30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen++++++++++++++++++++
Es war wohl eher gemeint, das Du dies monatlich (und damit ist nicht nur 1 Monat gemeint) vorzuweisen hast. Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(
Das habe ich schon vestanden.
Nur wer zahlt diese Beschäftigungstherapie und wer garantiert mir, durch diesem Bewerbung-Spam eine steuerpflichtige Beschäftigung die auch noch so viel abdrückt um Unterhalt und aufgelaufenes zu bezahlen.
Wo finde ich bei gesteigerte Erwerbsobliegenheit 30-40 Bewerbung pro Monat?
Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Wenn die mir die Bewerbungen und den Versand zum Jugendamt bezahlen, habe ich damit kein Problem.
Das ist völlig egal, wer Dir diese Beschäftigungstherapie bezahlt. Mir hat der Richter damals auf meinen derartigen Einwurf glatt geantwortet, das wenn ich dann nicht mehr genügend Geld hätte, es mir auch zumutbar wäre auch mal eine Zeit lang zu Hungern........................................



