09-05-2018, 12:37
Also der §1579er greift nicht, weil wir nicht verheiratet sind/waren. Es ist einfach der BU für unverheiratete.
Das Gerüst ist nun ja in Arbeit. Sie weiß aber auch gut dass man als Mutter machen kann was man will.
Fraglich ist halt, was ich jetzt kurzfristig machen soll? Fresse halten und den Mist über mich ergehen lassen, natürlich über die Zeit mit dem Kind freuen, oder auf Kontra gehen um mir selbst treu zu bleiben?
Bei den Verplanungen kann ich ihr gern helfen. Sie kann ganze Tage beim Stecher verbringen, der mit seinen 4 Kids sicher nicht umziehen wird, und sie auch kein Landei werden will mit dann sechs Kids im Haushalt.
Mit einem annähernden Wechselmodell, kann die Gutsherrin ihre Liebespforten öffnen und hat stressfei einige Tage kinderfrei auf dem Land.
Sie wird sicher eher noch mal werfen, als arbeiten. Aber es st nun nicht mehr so viel Unterhalt zu holen bei jemandem mit vier Kindern.
Das Gerüst ist nun ja in Arbeit. Sie weiß aber auch gut dass man als Mutter machen kann was man will.
Fraglich ist halt, was ich jetzt kurzfristig machen soll? Fresse halten und den Mist über mich ergehen lassen, natürlich über die Zeit mit dem Kind freuen, oder auf Kontra gehen um mir selbst treu zu bleiben?
Bei den Verplanungen kann ich ihr gern helfen. Sie kann ganze Tage beim Stecher verbringen, der mit seinen 4 Kids sicher nicht umziehen wird, und sie auch kein Landei werden will mit dann sechs Kids im Haushalt.
Mit einem annähernden Wechselmodell, kann die Gutsherrin ihre Liebespforten öffnen und hat stressfei einige Tage kinderfrei auf dem Land.

Sie wird sicher eher noch mal werfen, als arbeiten. Aber es st nun nicht mehr so viel Unterhalt zu holen bei jemandem mit vier Kindern.