13-05-2018, 16:11
Solange die beiden Grösseren keine weitere Ausbildung zielstrebig absolvieren, sind sie auch nicht unterhaltsberechtigt. Da sie volljährig sind, wären sich auch dann nur auf einem niedrigen Rang, hinter minderjährigem Kind und hinter Ex.
Teilzeitarbeit der Ex und sich den Rest mit Unterhalt auffüllen lassen müsste die Ex begründen. Abhängig von dieser Begründung sowie dem richterlichen Roulettespiel ist der Ergebnis für Ehegattenunterhalt völlig offen.
Teilzeitarbeit der Ex und sich den Rest mit Unterhalt auffüllen lassen müsste die Ex begründen. Abhängig von dieser Begründung sowie dem richterlichen Roulettespiel ist der Ergebnis für Ehegattenunterhalt völlig offen.