13-05-2018, 22:16
(13-05-2018, 22:03)Bitas schrieb: Das heißt, das wenn die älteren doch noch eine Lehre machen bzw. weiter zur Schule gehen, muss mein Bruder zahlen, obwohl eine Lücke zwischen Schule und Ausbildung ist?
In der Regel ja. Fällt denen ein, dass Herumjobben doch ncht ihr Lebensplan ist, können sie eine Ausbildung beginnen und werden dann wieder unterhaltsberechtigt. Es gibt diverse Grenzen, auf die aber im geschilderten Fall nichts hindeutet.
Die Psychomasche der Ex ist schon etwas abgegriffen, zieht aber bei einigen Richtern immer noch sehr gut. Die Betreuung eines 12jährigen Kindes ist allerdings kein Geund mehr für Teilzeit. Gerne wird dann aber auch fürs Kind erhöhter Betreuungsbedarf geltend gemacht und dem Kind allerlei Krankheiten und Besonderheiten unterschoben.
Bei einer "langen Ehe" und das ist eine 20jähriger Ehe auf jeden Fall können aber noch andere Gründe dazukommen. Für solche Ehen besteht ein besonderer Vertrauensschutz, sagt das Familienrecht.
(13-05-2018, 22:03)Bitas schrieb: Er hat etwa 3000€ Netto, wie viel sollte er der Ex anbieten, um das Gericht zu umgehen.
Wie gesagt, ihr Anwalt will 700€, seine Anwältin sagt ihm 130€.
Wie das Gericht umgehen? Es herrscht Anwalts- und Gerichtszwang für eine Scheidung. Wenn er das Thema Unterhalt raushaben will, braucht er eine Trennungsfolgenvereinbarung. Dafür wird die Ex sicher nicht unter ihre Forderung gehen. Das landet sowieso vor dem Richter, er sollte sich solche Angebote sparen und genau 0 EUR bieten. Begründung: Vollzeittätigkeit unterhaltsrechtlich obligatorisch, kein Anspruch auf finanzielle Fortführung der Ehe. Soll die Anwältin formulieren.