14-05-2018, 20:14
Da es eine lange Ehe war, kann der Unterhaltspruch lebenslang weitergelten.
Wenn er unbedingt Angebot machen will, würde ich folgendes versuchen: Verständnis zeigen, wenn die Ex nicht gleich auf 100% Erwerbstätigkeit gehen will, obwohl sie dies müsste. Grosszügig sein, was die Höhe anbelangt, sofern einer klaren Befristung zugestimmt wird. Dauer: Maximal zwei Jahre ab Trennungszeitpunkt.
Oft siegt die Exengier. Mehr Geld jetzt ist denen lieber statt langfristig niedrigere Monatsbeträge mit gerichtlichem Risiko.
Wenn er unbedingt Angebot machen will, würde ich folgendes versuchen: Verständnis zeigen, wenn die Ex nicht gleich auf 100% Erwerbstätigkeit gehen will, obwohl sie dies müsste. Grosszügig sein, was die Höhe anbelangt, sofern einer klaren Befristung zugestimmt wird. Dauer: Maximal zwei Jahre ab Trennungszeitpunkt.
Oft siegt die Exengier. Mehr Geld jetzt ist denen lieber statt langfristig niedrigere Monatsbeträge mit gerichtlichem Risiko.