14-05-2018, 21:46
Das Thema ist komplex und mit den vorhandenen Informationen nicht zu beantworten.
Wenn sie ehebedingte Nachteile erfolgreich gelten machen kann, wenn sie erhöhten Betreuungsbedarf des Kindes geltend machen kann, wenn sie den Vertrauensschutz einer langen Ehe erfolgreich gelten machen kann, wenn sie eheprägende Krankheit erfolgreich geltend machen kann, dann hat sie lauter gültige Begründungen für sehr langen bis lebenslangen Unterhalt. Dessen Höhe liegt zwischen 0 und 3/7 des letzten Nettoeinkommens ihres Exmanns minus ihr eigenes Einkommen. Das sind die Intervalle, in denen sich die Hauptsache abspielt.
Wenn sie ehebedingte Nachteile erfolgreich gelten machen kann, wenn sie erhöhten Betreuungsbedarf des Kindes geltend machen kann, wenn sie den Vertrauensschutz einer langen Ehe erfolgreich gelten machen kann, wenn sie eheprägende Krankheit erfolgreich geltend machen kann, dann hat sie lauter gültige Begründungen für sehr langen bis lebenslangen Unterhalt. Dessen Höhe liegt zwischen 0 und 3/7 des letzten Nettoeinkommens ihres Exmanns minus ihr eigenes Einkommen. Das sind die Intervalle, in denen sich die Hauptsache abspielt.