15-05-2018, 12:12
Kind 1 ist fürs neue Schuljahr auch fast oder ganz jenseits einer Privilegierung. Damit steht es weit unten in der Rangfolge und darf sich erst mit Unterhalt bedienen, wenn minderjährige und volljährig-privilegierte Kinder sowie die Ex sich aus seinem Einkommen bedient haben.
Kind 2 könnte mit dem Fachabitur wieder höherrangig unterhaltsberechtigt werden. Das ist zu beachten, bevor er grosszügige Angebote an die Ex macht, denn in diesem Fall geht der Kindesunterhalt vor. Wenn er sich also fix verpfichtet, z.B. 500 EUR für zwei Jahre an die Ex zu zahlen und ein paar Monate später kommt das Kind an und will auch begründet 500 EUR, kann es turbulent werden.
Kind 2 könnte mit dem Fachabitur wieder höherrangig unterhaltsberechtigt werden. Das ist zu beachten, bevor er grosszügige Angebote an die Ex macht, denn in diesem Fall geht der Kindesunterhalt vor. Wenn er sich also fix verpfichtet, z.B. 500 EUR für zwei Jahre an die Ex zu zahlen und ein paar Monate später kommt das Kind an und will auch begründet 500 EUR, kann es turbulent werden.