Hallo Ihr Trennungsprofis,
ich bin von meiner Ex getrennt. Wir waren nie verheiratet. Und ich bin Vater eines tollen Sohnes, den ich nun leider nur noch jedes 2. WE sehen darf. Bis zum 3. Lebensjahr meines Sohnes muss ich für die Ex als Selbständiger Elternunterhalt zahlen. Habe den Verdacht, dass sie sich (ggf. "schwarz") etwas dazu verdient, was sie verheimlicht. Nun die Fragen:
1. Wie viel darf sie dazu verdienen, bevor es auf den Unterhalt angerechnet wird ?
2. Wie wird auf den Unterhalt angerechnet ?
Könnt ihr hier bitte helfen ?
Danke und Gruß
3FachVater
ich bin von meiner Ex getrennt. Wir waren nie verheiratet. Und ich bin Vater eines tollen Sohnes, den ich nun leider nur noch jedes 2. WE sehen darf. Bis zum 3. Lebensjahr meines Sohnes muss ich für die Ex als Selbständiger Elternunterhalt zahlen. Habe den Verdacht, dass sie sich (ggf. "schwarz") etwas dazu verdient, was sie verheimlicht. Nun die Fragen:
1. Wie viel darf sie dazu verdienen, bevor es auf den Unterhalt angerechnet wird ?
2. Wie wird auf den Unterhalt angerechnet ?
Könnt ihr hier bitte helfen ?
Danke und Gruß
3FachVater