16-05-2018, 16:42
Hallo 3FachVater,
soweit ich weis, wird der Betreuungsunterhalt den Du zahlen musst (da ihr nicht verheiratet wart - zu Deinem Glück - aber ein gemeinsames Kind unter drei Jahren habt), genau so berechnet wie Trennungsunterhalt. Heißt, es wird alles angerechnet was die KM "offiziell" dazu verdient.
soweit ich weis, wird der Betreuungsunterhalt den Du zahlen musst (da ihr nicht verheiratet wart - zu Deinem Glück - aber ein gemeinsames Kind unter drei Jahren habt), genau so berechnet wie Trennungsunterhalt. Heißt, es wird alles angerechnet was die KM "offiziell" dazu verdient.
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)