16-05-2018, 18:30
Du brauchst eine feste und in Stein gemeisselte Umgangsregelung damit Du eben nicht mehr oder wenig mit der Kindesbesitzerin kommunizieren musst. Wenn Du das nicht willst, ist das schon mal der erste Schritt in die falsche Richtung. Wie Simon schon schrieb, zwingen kannst Du sie nicht. Du kannst jetzt einzig und allein versuchen ueber ihre Anwaeltin mit ihr kommunizieren. Das wird aber wesentlich komplizierter als eine feste Umgangsregelung.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!