16-05-2018, 21:25
Kommunikation ist nicht erzwingbar, nicht gerichtlich und nicht persönlich. Diesbezügliche Zusagen vor Gericht oder Passagen in Beschlüssen sind vollkommen wertlos weil sie nicht durchgesetzt werden. Und ehrlich: Wenn diese gestörte Figur so in einem totalen Krieg gegen dich verstrickt ist, sei besser froh dass keine Kommunikation stattfindet, auch wenn das die Ausübung des Sorgerechts behindert.
Ich nehme an, das ist das eigentliche Ziel, alleiniges Sorgerecht im zweiten Versuch. Erinnert mich sehr an meine Ex, die es mit totaler Kommunikationsverweigerung geschafft hat, das alleinige Sorgerecht zu behalten. Konzentriere dich wie schon die Anderen sagten auf den Umgang und eine geeignete Umgangsregelung.
Ich nehme an, das ist das eigentliche Ziel, alleiniges Sorgerecht im zweiten Versuch. Erinnert mich sehr an meine Ex, die es mit totaler Kommunikationsverweigerung geschafft hat, das alleinige Sorgerecht zu behalten. Konzentriere dich wie schon die Anderen sagten auf den Umgang und eine geeignete Umgangsregelung.