17-05-2018, 15:56
Unterscheide Zweifel von Wissen. Die Frage nach einer zweifelhaften Aktivlegitimation darf ein Richter ohne Konsequenzen stellen, das ist noch sicheres Wissen, dass sie es nicht ist. Hat er trotz nachweisbarem Wissen einer fehlenden AL beschlossen, könnte § 826 BGB zum Einsatz kommen.