19-05-2018, 12:57
Also doch nicht der Kinderfreibetrag. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt allein auf Antrag des Elternteiles, bei dem das Kind gemeldet ist. Da hast du im Residenzmodell gar nicht mitzubestimmen, wenn das Kind nicht bei dir lebt. Das war immer so, da hat sich nichts geändert.